Ein Handlauf ist eine Festhalte- und Führungsmöglichkeit für die Hände in Griffhöhe.
Handläufe haben üblicherweise die Form von Stangen, Schienen oder Leisten. Der Handlauf kann der obere Abschluss eines Geländers oder einer Brüstung sein. Auch eine direkte Befestigung an der Wand ist möglich.
Handläufe haben üblicherweise die Form von Stangen, Schienen oder Leisten. Der Handlauf kann der obere Abschluss eines Geländers oder einer Brüstung sein. Auch eine direkte Befestigung an der Wand ist möglich.Handläufe sind wichtig für die Sicherheit von Treppen. Handläufe schützen vor dem Hinfallen und geben erhöhte Sicherheit für ältere und behinderte Menschen. Sie sollten kontrastreich zur Wand angebracht werden, damit sie gut gesehen werden können. Wichtig ist hier auch eine entsprechende Beleuchtung des Treppenhauses. Der Handlauf muss griffsicher sein. Handläufe sollten möglichst rund sein und einen Durchmesser von 20 bis 45 mm haben.
Die Halterung wird in der Regel von unten angebracht. Der Handlauf muss mit einem ausreichenden Abstand zur Wand befestigt werden, so dass die Hand problemlos und ohne an der Befestigung hängen zu bleiben geführt werden kann. Anfang und Ende des Treppen Handlauf müssen gesichert und gut sichtbar sein. Taktile, spürbare und kontrastreiche Elemente sollten Anfang und Ende signalisieren. Handläufe müssen durchlaufend angebracht werden und auch unterhalb von Podesten und Fensteröffnungen verlaufen. Am Treppenabsatz werden sie bis über die erste und letzte Stufe geführt. Hier bietet sich ein Abschlussbogen an. Die ideale Höhe für einen Wandhandlauf liegt zwischen 85 und 100 cm.
Handläufe sollten beidseitig an der Treppe verlaufen, wenn dies baulich möglich ist. In allen öffentlichen Gebäuden sind Handläufe an beiden Seiten der Treppe vorgeschrieben, damit die Besucher jederzeit einen sicheren Halt auf der Treppe haben. Eigentümer und Besitzer sind verpflichtet, die Treppen öffentlich zugänglicher Gebäude mit einem zweiten Handlauf nachzurüsten. Dies gilt auch für denkmalgeschützte Gebäude, da die Rechtsprechung die Sicherheit der Besucher über den Denkmalschutz stellt.
Handläufe werden aus Holz, Edelstahl oder Schmiedeeisen hergestellt. Es werden auch spezielle Handläufe für behindertengerechtes und barrierefreies Wohnen angeboten. Die entsprechenden Handwerker können einen Handlauf auch mit passenden Bögen, abgewinkelt auf die Treppe angepasst und mit Geländerpfosten individuell herstellen
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